Laut einem an den Landkreis Cloppenburg gestellten SPD-Antrag sollen die Höchstbeträge für die Empfänger von Grundsicherungs- und ALG II – Leistungen bedingt der aktuell stark steigenden Heizkosten angepasst werden. Weiter sollen die in der Gesamtbetrachtung möglichen Maximalwerte auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Mieten und Stromkosten kurzfristig angehoben werden.
Die aktuell dramatisch ansteigenden Kosten für Strom und Gas, aber auch das immer stärker steigende Mietniveau, finden in den aktuellen Berechnungen und Höchstsätzen für Grundsicherungs- und ALG II – Leistungsempfänger leider keine Berücksichtigung. Dieses sollte umgehend geändert werden. Auch das Instrument der Gesamtbetrachtung bei der Bemessung von Grundsicherungsleistungen kommt zu keinen Ergebnissen, die die Sozialleistungsempfänger in die Lage versetzen, angemessenen Wohnraum mit den entsprechenden Energiekosten zu mieten bzw. zu unterhalten.
Empfänger von Sozialleistungen verfügen nicht über finanzielle Rücklagen, mit denen sie diese Kostensteigerungen auch nur vorübergehend aus eigenen Mitteln abfangen könnten. Verschärfend kommt die hohe Inflationsrate hinzu, die keinen Raum für Einsparungen bei den schon auf Discounter-Niveau berechneten Lebenshaltungskosten lässt.
Es ist deshalb dringend erforderlich, die bislang gewährten Pauschalen zumindest kurzfristig soweit anzuheben, dass die Höchstsätze für Miete, Strom und Gas die tatsächlichen Kosten decken.