“Grundsätzlich sollten Kommunen ihr Einzelhandelskonzept alle fünf Jahre auf den Prüfstand stellen“, so Rolf Bornemann, Mitglied der SPD-Fraktion und Verfasser des Antrags. Eine ähnliche Empfehlung findet sich auch im „Leitfaden für kommunale Einzelhandelskonzepte“ der niedersächsischen IHK.
„Auch für und in unserer Stadt hat es seit 2006 ganz erhebliche Veränderungen, auch im Bereich des Einzelhandels, gegeben, insbesondere auch die Entwicklung und zunehmende Rolle des Online-Handels stelle die Stadtentwicklung vor große Herausforderungen“, so Bornemann weiter.
Eine weitere Notwendigkeit, ein neues Einzelhandelskonzept aufzustellen, ergebe sich aus den unterschiedlichen Feststellungen zur geplanten Kauflandansiedlung.
Hätten die Gutachter der GMA die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes 2006 noch äußerst kritisch bewertet, komme die gleiche Firma in einem Gutachten für den Investor 2012 zu einem in fast allen wichtigen Fragen positiven Ergebnis. „Dieses Beispiel macht deutlich, wie dringend Cloppenburg ein verlässliches neues Einzelhandelskonzept benötigt“, ergänzt Peter Hackmann, wie Bornemann Mitglied des Planungsausschusses. Die Wichtigkeit eines neuen Einzelhandelskonzeptes macht Hackmann noch einmal mit einem Zitat aus den „Handreichungen“ der IHK deutlich:
„Einzelhandelskonzepte geben dem ansässigen Einzelhandel eine gewisse Planungssicherheit, so dass er Investitionen an seinem Standort vornehmen kann. Dabei wird darauf geachtet, dass die Attraktivität von Innenstädten und Ortskernen gestärkt wird und die Entwicklung auf der „Grünen Wiese“ zentrenverträglich erfolgt.
Ein Einzelhandelskonzept schafft Klarheit über die konkreten Vorstellungen der Kommune. Letztlich wird es damit zum Werkzeug einer aktiven Angebotsplanung für die Stadt, um Investitionen am Standort nach transparenten Spielregeln für alle Marktteilnehmer steuern zu können.“ „Wir würden uns freuen, wenn dies auch für Cloppenburg in den nächsten Jahre der Standard sein könnte“, formulierte Bornemann abschließend.