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28. Januar 2022

SPD-Generalsekretärin Hanna Naber zur Forderung nach einem Paritätsgesetz in Niedersachsen

SPD-Generalsekretärin Hanna Naber zur Forderung nach einem Paritätsgesetz in Niedersachsen
28. Januar 2022

Sehr geehr­te Damen und Her­ren, lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, 

zur For­de­rung nach einem Pari­täts­ge­setz in Nie­der­sach­sen erklärt SPD-Gene­ral­se­kre­tä­rin Han­na Naber: 

„Wir als nie­der­säch­si­sche SPD unter­stüt­zen den Vor­stoß für ein Pari­täts­ge­setz in Nie­der­sach­sen. Wir sind uns sehr bewusst, dass im Bun­des­tag, in den Land­ta­gen und den kom­mu­na­len Par­la­men­ten Frau­en nach wie vor nicht ange­mes­sen ver­tre­ten sind. Lei­der müs­sen wir auch fest­stel­len, dass der Anteil weib­li­cher Abge­ord­ne­ter in den Par­la­men­ten in den letz­ten Jah­ren nicht zu- son­dern eher abge­nom­men hat. Das zeigt, dass es kla­rer Rege­lun­gen und Vor­ga­ben bedarf, die eine pari­tä­ti­sche Teil­ha­be von Frau­en an der Poli­tik sicherstellen.

Des­we­gen wird das The­ma Pari­tät Teil unse­res Wahl­pro­gramms sein, das wir im Mai beschlie­ßen wer­den. Aller­dings muss uns auch klar sein: In Bran­den­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Thü­rin­gen haben ent­spre­chen­de Geset­ze einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Prü­fung vor den Lan­des­ver­fas­sungs­ge­rich­ten nicht stand­ge­hal­ten. Ein ver­fas­sungs­ge­rech­tes Pari­täts-Gesetz muss daher sehr genau vor­be­rei­tet wer­den. Soll­ten wir dabei zu dem Schluss kom­men, dass es einer Ände­rung der Ver­fas­sung bedarf, wer­den wir für die erfor­der­li­che Mehr­hei­ten kämpfen!“

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