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13. Juni 2021

SPD ver­öf­fent­licht Anfra­ge zur Straßenausbaubeiträge

SPD ver­öf­fent­licht Anfra­ge zur Straßenausbaubeiträge
13. Juni 2021

 
Der Streit um die Erhe­bung von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen ist ein Dau­er­bren­ner im Clop­pen­bur­ger Stadt­rat. Jüngst ent­fach­te im Bau- und Ver­kehrs­aus­schuss eine hit­zi­ge Dis­kus­si­on über den Aus­bau der Biber­stra­ße sowie über den Bau des Rad­we­ges ent­lang des Gar­re­ler Weges. Die SPD-Frak­ti­on hat bereits im März die­ses Jah­res eine umfang­rei­che Anfra­ge an die Stadt­ver­wal­tung zur Erhe­bung von Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­gen gestellt. „Wer sich zu einer solch sen­si­blen The­ma­tik seri­ös posi­tio­nie­ren möch­te, braucht zunächst eine umfas­sen­de Daten- und Fak­ten­la­ge. Die liegt nun vor“, begrün­det der SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Jan Oskar Höff­mann den Anlass der Anfrage.
 
Die Beant­wor­tung des Fra­gen­ka­ta­logs ist nun durch die Frak­ti­on ver­öf­fent­licht wor­den. Dem­nach hat die Stadt­ver­wal­tung seit 2014 ins­ge­samt mehr als 9 Mil­lio­nen Euro durch Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge ein­ge­nom­men. Der größ­te Teil in Höhe von mehr als 7 Mil­lio­nen Euro ent­fiel hier­bei auf Ein­zah­lun­gen aus der Erschlie­ßungs­bei­trags­er­he­bung nach dem Bau­ge­setz­buch für die erst­ma­li­ge Her­stel­lung von Stra­ßen. Die Ein­zah­lun­gen aus der Stra­ßen­aus­bau­bei­trags­er­he­bung für die Erneuerung/Verbesserung von Stra­ßen belau­fen sich seit 2014 auf „ledig­lich“ ca. 2,3 Mil­lio­nen Euro.
 
„Die Zah­len machen deut­lich, dass den Bei­trä­gen für die erst­ma­li­ge Erschlie­ßung eines Haus­grund­stück im städ­ti­schen Haus­halt eine wesent­li­che Bedeu­tung zukommt. Ein Weg­fall der Sanie­rungs­bei­trä­ge könn­te hin­ge­gen ver­tret­bar sein“, betont der stv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Lothar Bothe. Es müs­se bei der Debat­te daher um die Abschaf­fung von Anlie­ger­bei­trä­gen „sau­ber zwi­schen erst­ma­li­ger Her­stel­lung und blo­ßen Sanie­rung einer Stra­ße dif­fe­ren­ziert wer­den“, so Bothe. Die Sinn­haf­tig­keit von Sanie­rungs­bei­trä­ge dür­fe laut Bothe daher ernst­haft in Fra­ge gestellt wer­den, müs­se aber sorg­sam abge­wo­gen wer­den. Der Aus­bau des Rad­we­ges am Gar­re­ler Weg ist eine Sanie­rungs­maß­nah­me, der umstrit­te­ne Aus­bau der Biber ist bei­trags­recht­lich hin­ge­gen eine „erst­ma­li­ge Her­stel­lung“. „Die­se wich­ti­ge Dif­fe­ren­zie­rung geht in der Debat­te lei­der oft unter“, so Höff­mann. Der Aus­bau der Biber­stra­ße wäre daher auch in Vech­ta, wo der Stadt­rat jüngst die Abschaf­fung der Sanie­rungs­bei­trä­ge beschlos­sen hat, wei­ter­hin bis zu 90% beitragspflichtig.
 
Wie vie­le öffent­li­che Stra­ßen im Stadt­ge­biet im Rechts­sin­ne als noch nicht „erst­ma­lig und end­gül­tig her­ge­stellt“ gel­ten, konn­te die Ver­wal­tung auf Anfra­ge der SPD nicht abschlie­ßend beant­wor­ten. Hier­zu wäre nach Aus­sa­ge der Ver­wal­tung „jede ein­zel­ne, bei­trags­recht­lich selb­stän­di­ge Stra­ßen­an­la­ge im Stadt­ge­biet dahin­ge­hend zu unter­su­chen, ob die erschlie­ßungs­bei­trags­recht­li­chen Her­stel­lungs­merk­ma­le bereits voll­um­fäng­lich erfüllt“ sei­en. Grund­sätz­lich sei davon aus­zu­ge­hen, dass ein Groß­teil der bereits aus­ge­bau­ten, öffent­li­chen Stra­ßen­an­la­gen bereits die Anfor­de­run­gen an die Her­stel­lungs­merk­ma­le erfül­len und somit im erschlie­ßungs­bei­trags­recht­li­chen Sin­ne als her­ge­stellt gel­ten. Ledig­lich in eini­gen weni­gen Fäl­len wür­den die­se Anfor­de­run­gen noch nicht gege­ben sein.
 
„Lei­der sind die­se „weni­gen Fäl­le“ jedes mal ein Auf­re­ger im Fach­aus­schuss, wenn die Ver­wal­tung nach Jah­ren der fak­ti­schen Nut­zung einer Stra­ßen von den Anlie­gern Bei­trä­ge für die „erst­ma­li­ge Her­stel­lung“ ver­langt. Das kann man einem nor­mal­den­ken­den Bür­ger kaum erklä­ren, dass die Stra­ße, die er bereits seit Jahr­zehn­ten befährt, bei­trags­recht­lich noch gar nicht her­ge­stellt sei“, kri­ti­siert Höff­mann die „ver­spä­te­ten“ Her­stel­lun­gen die­ser Stra­ßen. Nur wenn eine Abrech­nung zeit­nah nach tat­säch­li­cher Her­stel­lung einer Stra­ße erfol­ge, kön­ne hier­für Akzep­tanz ent­ste­hen, so Höffmann
 
Mit Blick auf die von der Ver­wal­tung erstell­ten Maß­nah­men­lis­te, die Gegen­stand der bereits seit 1999 regel­mä­ßig statt­fin­den­den Bera­tun­gen zur The­ma­tik „Aus­bau von vor­han­de­nen Stadt­stra­ßen“ ist, sei­en nach Anga­ben der Ver­wal­tung auf­je­den Fall die Biber­stra­ße, Rit­ter­weg Rös­se­ler Stra­ße, Stich­stra­ße Sevel­ter Stra­ße sowie die Ver­bin­dungs­stra­ßen Pots­da­mer Stra­ße noch nicht „her­ge­stellt“ wor­den. Die Grün­de für die nicht erfolg­te Her­stel­lung sei­en laut Ver­wal­tung „unter­schied­lich“. So hät­ten die zur Her­stel­lung benö­tig­ten Ver­kehrs­flä­chen zum Teil nicht erwor­ben wer­den kön­nen oder eine Her­stel­lung sei aus frü­he­rer Sicht noch nicht für erfor­der­lich erach­tet worden.
„Ich hal­te die Ent­schei­dun­gen aus der Ver­gan­gen­heit für einen Feh­ler. Man hät­te die­se Maß­nah­men nicht auf die lan­ge Bank schie­ben dür­fen“, meint SPD-Rats­herr Ste­fan Riesenbeck.
Es sei laut Rie­sen­beck auch ein schwe­rer Feh­ler gewe­sen, dass der Stadt­rat kei­ne „Eck­grund­stücks­ver­güns­ti­gung“ ermög­licht habe. Im Rah­men der poli­ti­schen Bera­tun­gen zur Neu­fas­sung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trags­sat­zung wur­de in 2002 beschlos­sen, dass den mehr­fach erschlos­se­nen Grund­stü­cken (sog. Eck­grund­stü­cke) kei­ne Ver­güns­ti­gung mehr gebo­ten wer­den soll­te, um nicht auf Bei­trags­ein­nah­men ver­zich­ten zu müs­sen. Seit­her sieht die städ­ti­sche Stra­ßen­aus­bau­bei­trags­sat­zung kei­ne Ver­güns­ti­gungs­re­ge­lung vor, sodass den Eck­grund­stü­cken eine sol­che Ver­güns­ti­gung nicht gewährt wer­den kön­ne. „Das ist schlicht unge­recht, dop­pelt zur Kas­se gebe­ten zu wer­den“, kri­ti­siert Rie­sen­beck die feh­len­de Regelung.
 
Die SPD warnt jedoch davor, sich nun in einen „Über­bie­tungs­wett­be­werb“ der Abschaf­fun­gen und Ver­güns­ti­gun­gen zu bege­ben. Ange­sichts der fis­ka­li­schen Trag­wei­te sei „Aktio­nis­mus fehl am Platz“. Auf Grund­la­ge des beschlos­se­nen Haus­halt­pla­nes für das Jahr 2021 wür­den unter Berück­sich­ti­gung der geplan­ten sowie der bereits abge­schlos­se­nen, aber noch nicht abge­rech­ne­ten Stra­ßen­bau­maß­nah­men, Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge in Höhe von knapp über 5 Mil­lio­nen Euro in den Jah­ren 2021 bis 2024 erwar­tet wer­den. „Wer also die voll­stän­di­ge Abschaf­fung for­de­re, sol­le auch ein Kon­zept der Gegen­fi­nan­zie­rung vor­le­gen. Alles ande­re ist schlicht nicht trag­fä­hig und unlau­ter“, so die SPD. Der pro­gnos­ti­zier­ten Ein­nah­men ent­spre­chen einem durch­schnitt­li­chen Bei­trags­auf­kom­men aus der Stra­ßen­aus­bau­bei­trags­er­he­bung von ca. 1,25 Mil­lio­nen Euro im Jahr. Um das Defi­zit in den Jah­ren 2021 bis 2024 über die Grund­steu­er B finan­zie­ren zu kön­nen, müss­te der Hebe­satz zunächst von 330% auf 410% für den erwähn­ten Zeit­raum ange­ho­ben wer­den. Dies ent­spricht einer Erhö­hung der Grund­steu­er B um nahe­zu 25%. „Ein gren­zen­lo­ses Schrau­ben an der Grund­steu­er wer­den wir kei­nes­falls akzep­tie­ren, da am Ende die Mie­ter die Zeche über die Neben­kos­ten zu zah­len hät­ten. Das ist sozi­al unge­recht“, betont Riesenbeck.
Die SPD wer­de sich daher in der letz­ten Rats­sit­zung die­ser Peri­ode dafür ein­set­zen, dass sich der neue Stadt­rat mit Alter­na­tiv­mo­del­len zu beschäf­ti­gen habe. Im Rah­men einer über­par­tei­li­chen Zusam­men­ar­beit sol­le dann auch die Mög­lich­keit einer „Quar­tiers­be­rech­nung“ dis­ku­tiert wer­den. Das Stadt­ge­biet könn­te bei Aus­bau­maß­nah­men sodann in „Quar­tie­re“ ein­ge­teilt wer­den. Der Vor­teil hier­bei sei die gerin­ge­re Belas­tung des ein­zel­nen Betrof­fe­nen. Der Nach­teil ist jedoch die Inan­spruch­nah­me von eigent­lich nicht betrof­fe­nen Anlie­gern. „Eine Lösung zu fin­den, die allen gerecht wird, ist schwie­rig. Die­se The­ma­tik soll­te sich der neue Stadt­rat als über­par­tei­li­che Auf­ga­be zur Brust neh­men“, so Lothar Bothe abschließend.
 
#SPD #Clop­pen­burg #Clop­pen­burg­Kann­Mehr
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