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7. Dezember 2020

Über 10,5 Mio. Euro an Gewer­be­steu­er­rück­erstat­tun­gen des Lan­des flie­ßen in den Land­kreis Cloppenburg

Über 10,5 Mio. Euro an Gewer­be­steu­er­rück­erstat­tun­gen des Lan­des flie­ßen in den Land­kreis Cloppenburg
7. Dezember 2020

Gemein­de Essen erhält mit knapp 2,6 Mio. Euro den höchs­ten Betrag – Fünf Kom­mu­nen gehen leer aus

Durch den 2. Nach­trags­haus­halt 2020 und das dazu­ge­hö­ri­ge Haus­halts­be­gleit­ge­setz wur­de in Nie­der­sach­sen ein umfang­rei­ches Hilfs­pa­ket für die Kom­mu­nen auf den Weg gebracht. Die Umset­zung wur­de im neu­en § 14 g des Nie­der­säch­si­schen Geset­zes über den Finanz­aus­gleich (NFAG) nie­der­ge­schrie­ben. Die­ser sieht vor, dass das Gewer­be­steu­er­auf­kom­men vom vier­ten Quar­tal 2019 bis zum drit­ten Quar­tal 2020 ins Ver­hält­nis gesetzt wird zum Gewer­be­steu­er­auf­kom­men der drei vor­an­ge­gan­ge­nen Abrech­nungs­pe­ri­oden (ab vier­tes Quar­tal 2016 bis drit­tes Quar­tal 2019, somit die jewei­li­gen Zeit­räu­me, die dem Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich immer zu Grun­de gelegt wird.

Der auf die Gemein­den in Nie­der­sach­sen ent­fal­len­de Betrag von 814 Mio. Euro ent­spricht dem Anteil ihrer Unter­schrei­tung des Gewer­be­steu­er­auf­kom­mens im Ver­hält­nis zur Gesamt­sum­me der Unter­schrei­tun­gen aller betrof­fe­nen Kom­mu­nen in Nie­der­sach­sen. Die Aus­gleichs­leis­tun­gen wer­den bei der Fest­set­zung des Kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs 2021 und bei der Fest­set­zung der Umla­gen wie Gewer­be­steu­er­auf­kom­men angerechnet.

MdL Ulf Pran­ge (SPD) teil­te dem SPD-Kreis­vor­sit­zen­den Det­lef Kol­de die fro­he Bot­schaft mit, dass an Aus­gleichs­leis­tun­gen ins­ge­samt 10.512.427 Euro in den Land­kreis Clop­pen­burg flie­ßen. So erhal­ten die Kom­mu­nen nun aus dem Hilfs­pa­ket das Geld, um so die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen in ihren jewei­li­gen Haus­halts­be­rech­nun­gen 2021 ver­bu­chen zu können.

Das Lan­des­amt für Sta­tis­tik in Nie­der­sach­sen (LSN) hat die fina­len Aus­zah­lungs­be­trä­ge gem. §14g NFAG ermit­telt. Der Gewer­be­steu­er­rück­gang im Basis­zeit­raum beläuft sich gegen­über dem Ver­gleichs­zeit­raum auf ca. 898,3 Mio. Euro, so dass mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den 814 Mio. Euro eine Abde­ckungs­quo­te von 90,62 % erreicht wird. Da die Gewer­be­steu­ern brut­to (vor Gewer­be­steu­er­um­la­ge) gemel­det sind und die Pau­scha­le net­to gewährt wird, ent­sprä­che eine Abde­ckungs­quo­te von ca. 93 % bereits einer Vollerstattung.

Fol­gen­de Gesamt­sum­men an Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen kön­nen der nach­ste­hen­den Tabel­le ent­nom­men wer­den, wobei die Kom­mu­nen Bösel, Cap­peln, Clop­pen­burg, Mol­ber­gen und Sater­land bedingt erhöh­ter Ein­nah­men bzw. der gleich­blei­ben­den Abrech­nun­gen kei­ne Aus­gleichs­zah­lun­gen erhalten.

Aus­gleichs­leis­tun­gen für Gewer­be­steu­er­aus­fäl­le gem. § 14 g NFAG

                                      Unter­schrei­tung                Höhe der
                                      KFA2021 vom                     Ausgleichszahlung
Durch­schnitt KFA18-20

Bar­ßel                                ‑785.158                             711.502

Ems­tek                              ‑2.478.527                       2.246.013

Essen (Olden­burg)            ‑2.857.882                       2.589.781

Friesoythe,Stadt                ‑188.209                             170.553

Gar­rel                                 ‑1.679.576                      1.522.013

Last­rup                               ‑1.608.942                      1.458.006

Lin­dern (Olden­burg)           ‑193.736                            175.561

Löningen,Stadt                   ‑1.808.671                      1.638.998

 

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