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9. September 2022

Gemein­sa­me Stel­lung­nah­me des Unter­be­zirks der SPD Clop­pen­burg und des Kreis­ver­ban­des der SPD Vech­ta zur Ein­tei­lung der Bundestagswahlkreise

Gemein­sa­me Stel­lung­nah­me des Unter­be­zirks der SPD Clop­pen­burg und des Kreis­ver­ban­des der SPD Vech­ta zur Ein­tei­lung der Bundestagswahlkreise
9. September 2022

(Bericht der Wahl­kreis­kom­mis­si­on für die 20. Wahl­pe­ri­ode des Deut­schen Bun­des­ta­ges – Akten­zei­chen: 41.11–11400/2.1.7)

 Zum Vor­schlag der Wahl­kom­mis­si­on, den Wahl­kreis 32 (Clop­pen­burg-Vech­ta) auf­zu­lö­sen und das Olden­bur­ger Müns­ter­land auf die umlie­gen­den Wahl­krei­se umzu­ver­tei­len neh­men wir wie folgt Stellung:

Wir unter­stüt­zen die bereits 2020 beschlos­se­ne Absicht des Bun­des­ta­ges, die Zahl der Wahl­krei­se zu redu­zie­ren, um dem Wunsch der Bürger*innen nach einer Ver­klei­ne­rung des Bun­des­ta­ges nach­zu­kom­men. Aber wir spre­chen uns deut­lich gegen die Absicht aus, unse­ren Wahl­kreis 32 zu zer­schnei­den. Ohne Not wird damit eine wirt­schaft­li­che, gesell­schaft­li­che und his­to­risch gewach­se­ne Ein­heit zer­schnit­ten. Eine sol­che Vor­ge­hens­wei­se ist für die Men­schen in der Regi­on logisch nicht nachvollziehbar.

Begrün­dun­gen:

In Nie­der­sach­sen sol­len zwei Wahl­krei­se weg­fal­len. Auf Grund­la­ge der Redu­zie­rung der Wahl­krei­se ergibt sich für einen Wahl­kreis ein Ein­woh­ner-Durch­schnitt­wert von 258.697. Sie­ben Wahl­krei­se wei­chen mehr als 15% vom Durch­schnitt ab, eini­ge lie­gen sogar noch erheb­lich dar­über. Der Wahl­kreis 32 gehört nicht zu die­sen wesent­li­chen Abweich­lern. Es ist daher für uns unver­ständ­lich, dass die Wahl­kreis­kom­mis­si­on bei der Fra­ge des Weg­falls ein­zel­ner Wahl­krei­se nicht die Wahl­krei­se mit unter­durch­schnitt­li­chen Wer­ten in den Fokus nimmt, son­dern sich sehr schnell und ohne die Prü­fung von Alter­na­ti­ven auf die Zer­schla­gung des Bun­des­tags­wahl­krei­ses 32 fest­ge­legt hat.
Das Olden­bur­ger Müns­ter­land bil­det eine geo­gra­fi­sche Ein­heit, die in beson­de­rem Maße durch die Typi­sie­rung der bei­den Flä­chen­land­krei­se Clop­pen­burg und Vech­ta mit ihren aus­ge­präg­ten länd­li­chen Regio­nen ohne urba­ne Struk­tu­ren gekenn­zeich­net ist.
Unser Wahl­kreis 32 ist bzgl. der Ein­woh­ner­zahl mit einer Abwei­chung von gut 7% schon jetzt nicht als pro­ble­ma­tisch anzu­se­hen. Wei­ter zu beden­ken ist, dass das Olden­bur­ger Müns­ter­land bzgl. der Zuwan­de­rung und der Gebur­ten­ra­ten weit über durch­schnitt­lich zukunfts­fä­hig ist. Wir bewe­gen uns in Rich­tung des Wahl­kreis­durch­schnit­tes. Ande­re Wahl­krei­se wei­chen schon jetzt deut­li­cher ab und haben wesent­lich schlech­te­re Ent­wick­lungs­pro­gno­sen als das Olden­bur­ger Münsterland.
Das Olden­bur­ger Müns­ter­land ist eine über Jahr­zehn­te gewach­se­ne Struk­tur, die sich wirt­schaft­lich und gesell­schaft­lich mit den bei­den Land­krei­ses Clop­pen­burg und Vech­ta immer wei­ter zusam­men­fügt. Die Zer­schnei­dung des Wahl­krei­ses 32 bedeu­tet ein poli­ti­sches Aus­ein­an­der­rei­ßen der Struk­tu­ren, die seit Jahr­zehn­ten gut funktionieren.
Mit der Zer­tei­lung des Wahl­krei­ses 32 wer­den neue poli­ti­sche Struk­tu­ren geschaf­fen, die es für die Bürger*innen deut­lich pro­ble­ma­ti­scher macht, auf der Bun­des­ebe­ne in ihren Inter­es­sen ange­mes­sen ver­tre­ten zu wer­den. Es sol­len länd­li­che und urba­ne Regio­nen in einem Wahl­kreis zusam­men­ge­fügt wer­den. Auch die geo­gra­fi­schen Ent­fer­nun­gen neh­men zu. Wel­che Mandatsträger*innen könn­ten die­sen Spa­gat bür­ger­ori­en­tiert hin­be­kom­men? Es wird eine Zunah­me an Poli­tik­ver­dros­sen­heit zu befürch­ten sein.

Die gesetz­li­chen und recht­li­chen Beur­tei­lungs­grund­sät­ze nach dem BWG, nach denen Wahl­krei­se ein zusam­men­hän­gen­des Gebiet bil­den und regio­na­le Beson­der­hei­ten, län­ger­fris­ti­ge Bevöl­ke­rungs­ent­wick­lung und die Kon­ti­nui­tät der Wahl­kreis­ent­wick­lung zu berück­sich­ti­gen sind, sehen wir im Hin­blick auf den Bun­des­tags­wahl­kreis 32 nicht beach­tet. Der Bericht der Wahl­kreis­kom­mis­si­on lässt an kei­ner Stel­le erken­nen, dass man sich mit den regio­na­len Beson­der­hei­ten des Olden­bur­ger Müns­ter­lan­des aus­ein­an­der­ge­setzt hat (wie das in ande­ren Fäl­len gesche­hen ist), die­se Ungleich­be­hand­lung kön­nen wir nicht akzeptieren.

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