Geschäfts­ord­nung des Vor­stands des SPD-Orts­ver­eins Cloppenburg

GESCHÄFTSORDNUNG

 

Der Vor­stand des SPD Orts­ver­eins Clop­pen­burg gibt sich gem. § 7 Zif­fer 1 der Sat­zung des Orts­ver­eins fol­gen­de Geschäftsordnung:

§ 1 – Orga­ni­sa­ti­on des Ortsvereinsvorstands

Der Vor­stand besteht aus
a) dem geschäfts­füh­ren­den Vorstand
(Vor­sit­zen­de, Stellvertreter*innen, Kassierer*in und Protokollführer*in),
b) den gewähl­ten Beisitzer*innen sowie
c) den nicht stimm­be­rech­tig­ten, koop­tier­ten Mitgliedern.

§ 2 – Auf­ga­ben der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorsitzenden
— reprä­sen­tie­ren den Orts­ver­ein gemein­sam oder im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men auch ein­zeln nach innen und außen,
— unter­zeich­nen gemeinsam,
— koor­di­nie­ren die Vor­stands­tä­tig­kei­ten im gegen­sei­ti­gen Einvernehmen,
— füh­ren ver­ant­wort­lich die Beschlüs­se des Vor­stands aus,
— unter­rich­ten den Vor­stand über alle Vor­gän­ge, die die gemein­sa­me poli­ti­sche Arbeit berühren,
— berei­ten Ver­samm­lun­gen und Sit­zun­gen vor,
— lei­ten Ver­samm­lun­gen und Sit­zun­gen (die Mode­ra­ti­on kann im Ein­ver­neh­men durch den Vor­sit­zen­den oder die Vor­sit­zen­de allein erfolgen),
— geben den Jah­res­be­richt und ggf. Zwi­schen­be­rich­te vor der Mit­glie­der­ver­samm­lung ab.

(2)  Die stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den ver­tre­ten die Vor­sit­zen­den bei begrün­de­ter Abwe­sen­heit. Vor­ran­gig ver­tritt die stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de die Vor­sit­zen­de; der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de den Vor­sit­zen­den. Dar­über hin­aus neh­men sie Auf­ga­ben nach Absatz 5 war. Der Vor­stand behält sich vor, stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de gemäß § 6 Zif­fer 7 Satz 3 der Sat­zung durch Beschluss mit geschäfts­füh­ren­den Auf­ga­ben nach Absatz 1 zu betrauen.

(3)  Der/die Kassierer*in
— führt die Kas­se und ver­wal­tet die Finanzen,
— prüft regel­mä­ßig die Bei­trags­hö­he der Mitglieder,
— stellt den mit­tel­fris­ti­gen Haus­halts- und Wirt­schafts­plan auf,
— gibt den Kas­sen­be­richt vor der Jah­res­haupt­ver­samm­lung ab,
— erstellt den Rechen­schafts­be­richt (gemäß Parteiengesetz).

(4)  Der/die Protokollführer*in
— führt Pro­to­koll über Vor­stands­sit­zun­gen und Mitgliederversammlungen,
— führt die Terminliste.

(5) Die Beisitzer*innen
— betreu­en ein­zel­ne Themenfelder,
— betreu­en wich­ti­ge Ziel­grup­pen (z.B. Jugend, Senio­ren, Frauen),
— unter­stüt­zen bei der Mitgliederbetreuung,
— neh­men sons­ti­ge (Sonder-)Aufgaben wahr.
Die Auf­ga­ben­ver­tei­lung erfolgt durch den Vorstand.

§ 3 – Wahlkampfleiter*in

Der Vor­stand kann für bevor­ste­hen­de Wahl­kämp­fe einen/eine Wahlkampfleiter*in bestim­men. Diese*r
— über­nimmt koor­di­na­to­ri­sche Auf­ga­ben in der Wahlkampforganisation,
— orga­ni­siert die Finan­zie­rung poli­ti­scher Kampagnen,
— dele­giert die zur Umset­zung nöti­gen Tätig­kei­ten an die Wahlkampfhelfer*innen,
— infor­miert den Vor­stand über den Stand der lau­fen­den Pro­jek­te und Aktionen.
Der Vor­stand kann dem/der Wahlkampfleiter*in ein eige­nes Wahl­kampf­bud­get zuweisen.

§ 4 – Vorstandssitzungen

(1) Vor­stands­sit­zun­gen fin­den regel­mä­ßig ein­mal pro Kalen­der­mo­nat statt. Der Vor­stand kann zusätz­li­che Sit­zun­gen oder den Ver­zicht auf Sit­zun­gen beschlie­ßen. Die Vor­sit­zen­den laden die Vor­stands­mit­glie­der min­des­tens eine Woche vor dem nächs­ten Sit­zungs­ter­min unter Mit­tei­lung der Tages­ord­nung zur Vor­stands­sit­zung ein. Sie stel­len die Tages­ord­nung zur Sit­zung gemein­sam auf. Die­se ent­hält alle The­men und Anträ­ge, die den Vor­sit­zen­den bis zum Beginn der Ein­la­dungs­frist vorliegen.

(2) Eine außer­or­dent­li­che Vor­stands­sit­zung ist ein­zu­be­ru­fen, wenn drei Mit­glie­der des Vor­stands dies mit begrün­de­tem Antrag wün­schen. Die außer­or­dent­li­che Sit­zung hat inner­halb einer Woche statt­zu­fin­den; die Vor­sit­zen­den laden hier­zu unver­züg­lich ein. Die Tages­ord­nung beschränkt sich auf den Gegen­stand des Antrags.

(3) Die Vor­stands­sit­zun­gen sind grund­sätz­lich nicht öffent­lich. Aus­ge­nom­men sind SPD-Man­dats- und Funk­ti­ons­trä­ger, soweit deren Teil­nah­me vor­ab ange­kün­digt ist. Der Vor­stand kann mit ein­fa­cher Mehr­heit über die Sit­zungs­teil­nah­me die­ser und wei­te­rer Per­so­nen in Form eines Geschäfts­ord­nungs­an­trags entscheiden.

(4) Die Vor­sit­zen­den lei­ten die Sit­zun­gen des Vor­stands; bei Abwe­sen­heit bei­der Vor­sit­zen­der lei­ten die Stell­ver­tre­ter die Sit­zung. Zu Beginn der Sit­zung stellt die Sit­zungs­lei­tung die Beschluss­fä­hig­keit des Vor­stan­des fest. Der Vor­stand ist beschluss­fä­hig, wenn min­des­tens die Hälf­te der Vor­stands­mit­glie­der anwe­send ist.

(5) Nach Fest­stel­lung der Beschluss­fä­hig­keit stellt der Vor­stand die Tages­ord­nung per Beschluss fest. Sie kann erwei­tert wer­den, soweit der Vor­stand dem mit ein­fa­cher Mehr­heit zustimmt. Soweit Beschlüs­se zu neu­en Tages­ord­nungs­punk­ten getrof­fen wer­den sol­len, ist die Erwei­te­rung der Tages­ord­nung ein­stim­mig zu beschlie­ßen. Gegen­stand der Bera­tun­gen sind die in der Tages­ord­nung fest­ge­leg­ten Beratungspunkte.

(6) Bei Bedarf führt die Sit­zungs­lei­tung eine Lis­te der Redner*innen nach der Rei­hen-fol­ge der Wort­mel­dun­gen. Die­se kann durch Anträ­ge zur Geschäfts­ord­nung unter­bro­chen wer­den, z. B. durch Antrag auf Schluss der Debat­te und sofor­ti­ge Abstim­mung, Schluss der Rede­lis­te, Ver­ta­gung des Tagesordnungspunktes/Antrags, Unter­bre­chung, Ver­ta­gung oder Auf­he­bung der Sit­zung, gehei­me Abstim­mung, erneu­te Fest­stel­lung der Beschluss­fä­hig­keit oder Über­nah­me der Sit­zungs­lei­tung durch ein ande­res Vor­stands­mit­glied. Über Anträ­ge zur Geschäfts­ord­nung ist sofort abzustimmen.

(7) Der Vor­stand fasst Beschlüs­se mit der Mehr­heit der anwe­sen­den Mit­glie­der. Abstim­mun­gen erfol­gen in der Regel durch Hand­zei­chen; sie erfol­gen geheim, soweit der Vor­stand einem ent­spre­chen­den Antrag mehr­heit­lich zustimmt oder ein Mit­glied des geschäfts­füh­ren­den Vor­stands dies bean­tragt. Im Fal­le der Stim­men­gleich­heit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(8) Der Vor­stand kann Beschlüs­se im elek­tro­ni­schen Umlauf­ver­fah­ren fas­sen, wenn eine Ent­schei­dung kei­nen Auf­schub bis zur nächs­ten Sit­zung dul­det. Das Ver­fah­ren ist aus­ge­schlos­sen, wenn zwei oder mehr Vor­stands­mit­glie­der dem wider­spre­chen. Die Beschluss­fas­sung erfolgt mit der Mehr­heit der Vorstandsmitglieder.

(9) Bera­tungs­the­men und Beschlüs­se sind ver­trau­lich zu behan­deln, sofern der Vor­stand im Ein­zel­fall nicht aus­drück­lich etwas anders beschließt. Bei Ver­stoß gegen das Ver­trau­lich­keits­ge­bot kann der Vor­stand in sei­ner nächs­ten Sit­zung Ord­nungs­maß­nah­men nach den SPD-Sta­tu­ten beschließen.

(10) Der wesent­li­che Ver­lauf der Vor­stands­sit­zung ist vom Pro­to­koll­füh­rer schrift­lich fest­zu­hal­ten. Rede­bei­trä­ge sind zu pro­to­kol­lie­ren, wenn ein Vor­stands­mit­glied dies vor­ab wünscht. Das Sit­zungs­pro­to­koll ist den Vor­stands­mit­glie­dern spä­tes­tens mit der Ein­la­dung zur nächs­ten Vor­stands­sit­zung zu über­mit­teln. Es ist in der nächs­ten Vor­stands­sit­zung zu beschlie­ßen und von dem/der Versammlungsleiter*in sowie dem/der Protokollführer*in zu unter­zeich­nen. Auf der Jah­res­haupt­ver­samm­lung soll inter­es­sier­ten Mit­glie­dern Ein­sicht in die Sit­zungs­pro­to­kol­le gewährt werden.

§ 5 – Schluss­be­stim­mun­gen und Inkrafttreten

Jedem Vor­stands­mit­glied ist eine Aus­fer­ti­gung die­ser Geschäfts­ord­nung aus­zu­hän­di­gen. Die jeweils aktu­el­le Fas­sung wird der nächs­ten Mit­glie­der­ver­samm­lung zur Kennt­nis­nah­me vor­ge­legt; sie wird auf der Inter­net­sei­te des Orts­ver­eins öffent­lich zugäng­lich gemacht.

Die­se Geschäfts­ord­nung ist durch den Vor­stand des SPD-Orts­ver­eins Clop­pen­burg am 12.11.2019 beschlos­sen und tritt unmit­tel­bar nach Beschluss­fas­sung in Kraft.

 

Clop­pen­burg, den 12.11.2019

gez.                                                                                    gez.

Cat­ja Kie­sel­horst                                                              Lothar Bothe
(Vor­sit­zen­de)                                                                    (Vor­sit­zen­der)