GESCHÄFTSORDNUNG
Der Vorstand des SPD Ortsvereins Cloppenburg gibt sich gem. § 7 Ziffer 1 der Satzung des Ortsvereins folgende Geschäftsordnung:
§ 1 – Organisation des Ortsvereinsvorstands
Der Vorstand besteht aus
a) dem geschäftsführenden Vorstand
(Vorsitzende, Stellvertreter*innen, Kassierer*in und Protokollführer*in),
b) den gewählten Beisitzer*innen sowie
c) den nicht stimmberechtigten, kooptierten Mitgliedern.
§ 2 – Aufgaben der Vorstandsmitglieder
(1) Die Vorsitzenden
— repräsentieren den Ortsverein gemeinsam oder im gegenseitigen Einvernehmen auch einzeln nach innen und außen,
— unterzeichnen gemeinsam,
— koordinieren die Vorstandstätigkeiten im gegenseitigen Einvernehmen,
— führen verantwortlich die Beschlüsse des Vorstands aus,
— unterrichten den Vorstand über alle Vorgänge, die die gemeinsame politische Arbeit berühren,
— bereiten Versammlungen und Sitzungen vor,
— leiten Versammlungen und Sitzungen (die Moderation kann im Einvernehmen durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende allein erfolgen),
— geben den Jahresbericht und ggf. Zwischenberichte vor der Mitgliederversammlung ab.
(2) Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die Vorsitzenden bei begründeter Abwesenheit. Vorrangig vertritt die stellvertretende Vorsitzende die Vorsitzende; der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden. Darüber hinaus nehmen sie Aufgaben nach Absatz 5 war. Der Vorstand behält sich vor, stellvertretende Vorsitzende gemäß § 6 Ziffer 7 Satz 3 der Satzung durch Beschluss mit geschäftsführenden Aufgaben nach Absatz 1 zu betrauen.
(3) Der/die Kassierer*in
— führt die Kasse und verwaltet die Finanzen,
— prüft regelmäßig die Beitragshöhe der Mitglieder,
— stellt den mittelfristigen Haushalts- und Wirtschaftsplan auf,
— gibt den Kassenbericht vor der Jahreshauptversammlung ab,
— erstellt den Rechenschaftsbericht (gemäß Parteiengesetz).
(4) Der/die Protokollführer*in
— führt Protokoll über Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen,
— führt die Terminliste.
(5) Die Beisitzer*innen
— betreuen einzelne Themenfelder,
— betreuen wichtige Zielgruppen (z.B. Jugend, Senioren, Frauen),
— unterstützen bei der Mitgliederbetreuung,
— nehmen sonstige (Sonder-)Aufgaben wahr.
Die Aufgabenverteilung erfolgt durch den Vorstand.
§ 3 – Wahlkampfleiter*in
Der Vorstand kann für bevorstehende Wahlkämpfe einen/eine Wahlkampfleiter*in bestimmen. Diese*r
— übernimmt koordinatorische Aufgaben in der Wahlkampforganisation,
— organisiert die Finanzierung politischer Kampagnen,
— delegiert die zur Umsetzung nötigen Tätigkeiten an die Wahlkampfhelfer*innen,
— informiert den Vorstand über den Stand der laufenden Projekte und Aktionen.
Der Vorstand kann dem/der Wahlkampfleiter*in ein eigenes Wahlkampfbudget zuweisen.
§ 4 – Vorstandssitzungen
(1) Vorstandssitzungen finden regelmäßig einmal pro Kalendermonat statt. Der Vorstand kann zusätzliche Sitzungen oder den Verzicht auf Sitzungen beschließen. Die Vorsitzenden laden die Vorstandsmitglieder mindestens eine Woche vor dem nächsten Sitzungstermin unter Mitteilung der Tagesordnung zur Vorstandssitzung ein. Sie stellen die Tagesordnung zur Sitzung gemeinsam auf. Diese enthält alle Themen und Anträge, die den Vorsitzenden bis zum Beginn der Einladungsfrist vorliegen.
(2) Eine außerordentliche Vorstandssitzung ist einzuberufen, wenn drei Mitglieder des Vorstands dies mit begründetem Antrag wünschen. Die außerordentliche Sitzung hat innerhalb einer Woche stattzufinden; die Vorsitzenden laden hierzu unverzüglich ein. Die Tagesordnung beschränkt sich auf den Gegenstand des Antrags.
(3) Die Vorstandssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Ausgenommen sind SPD-Mandats- und Funktionsträger, soweit deren Teilnahme vorab angekündigt ist. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Sitzungsteilnahme dieser und weiterer Personen in Form eines Geschäftsordnungsantrags entscheiden.
(4) Die Vorsitzenden leiten die Sitzungen des Vorstands; bei Abwesenheit beider Vorsitzender leiten die Stellvertreter die Sitzung. Zu Beginn der Sitzung stellt die Sitzungsleitung die Beschlussfähigkeit des Vorstandes fest. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
(5) Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit stellt der Vorstand die Tagesordnung per Beschluss fest. Sie kann erweitert werden, soweit der Vorstand dem mit einfacher Mehrheit zustimmt. Soweit Beschlüsse zu neuen Tagesordnungspunkten getroffen werden sollen, ist die Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu beschließen. Gegenstand der Beratungen sind die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.
(6) Bei Bedarf führt die Sitzungsleitung eine Liste der Redner*innen nach der Reihen-folge der Wortmeldungen. Diese kann durch Anträge zur Geschäftsordnung unterbrochen werden, z. B. durch Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung, Schluss der Redeliste, Vertagung des Tagesordnungspunktes/Antrags, Unterbrechung, Vertagung oder Aufhebung der Sitzung, geheime Abstimmung, erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit oder Übernahme der Sitzungsleitung durch ein anderes Vorstandsmitglied. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist sofort abzustimmen.
(7) Der Vorstand fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handzeichen; sie erfolgen geheim, soweit der Vorstand einem entsprechenden Antrag mehrheitlich zustimmt oder ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands dies beantragt. Im Falle der Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(8) Der Vorstand kann Beschlüsse im elektronischen Umlaufverfahren fassen, wenn eine Entscheidung keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet. Das Verfahren ist ausgeschlossen, wenn zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dem widersprechen. Die Beschlussfassung erfolgt mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
(9) Beratungsthemen und Beschlüsse sind vertraulich zu behandeln, sofern der Vorstand im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anders beschließt. Bei Verstoß gegen das Vertraulichkeitsgebot kann der Vorstand in seiner nächsten Sitzung Ordnungsmaßnahmen nach den SPD-Statuten beschließen.
(10) Der wesentliche Verlauf der Vorstandssitzung ist vom Protokollführer schriftlich festzuhalten. Redebeiträge sind zu protokollieren, wenn ein Vorstandsmitglied dies vorab wünscht. Das Sitzungsprotokoll ist den Vorstandsmitgliedern spätestens mit der Einladung zur nächsten Vorstandssitzung zu übermitteln. Es ist in der nächsten Vorstandssitzung zu beschließen und von dem/der Versammlungsleiter*in sowie dem/der Protokollführer*in zu unterzeichnen. Auf der Jahreshauptversammlung soll interessierten Mitgliedern Einsicht in die Sitzungsprotokolle gewährt werden.
§ 5 – Schlussbestimmungen und Inkrafttreten
Jedem Vorstandsmitglied ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Die jeweils aktuelle Fassung wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt; sie wird auf der Internetseite des Ortsvereins öffentlich zugänglich gemacht.
Diese Geschäftsordnung ist durch den Vorstand des SPD-Ortsvereins Cloppenburg am 12.11.2019 beschlossen und tritt unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft.
Cloppenburg, den 12.11.2019
gez. gez.
Catja Kieselhorst Lothar Bothe
(Vorsitzende) (Vorsitzender)